Regierung von Niederbayern -- Genehmigung und Kontrolle (Grundlage ist das Bayerische Stiftungsgesetz)
Finanzamt Deggendorf -- Prüfung des Jahresabschlusses und der Gemeinnützigkeit
Landratsamt Deggendorf -- Sitz im Stiftungsrat
Stiftung Tierschutzverein Deggendorf e. S.
Rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Anerkennung durch Regierung von Niederbayern
am 20.11.2003
Regierung von Niederbayern -- Genehmigung und Kontrolle (Grundlage ist das Bayerische Stiftungsgesetz)
Finanzamt Deggendorf -- Prüfung des Jahresabschlusses und der Gemeinnützigkeit
Landratsamt Deggendorf -- Sitz im Stiftungsrat
ECOVIS -- Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Bilanz, Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung
Seit 2004 konnten zirka 315.000,- Euro ausgeschüttet werden.
Immer wieder stießen wir im Vorstand des Tierschutzvereins in den Jahren 2003 und früher ,in Gesprächen mit möglichen Spendern und Erblassern, auf Vorbehalte und Zweifel. Gerade im Hinblick auf das Testament kam oft das Argument "aber ich weiß ja nicht, wer in Zukunft Vorsitzender/Vorstand des Vereins ist". Die Ursache dieser Ängste lag und liegt in einem häufigen Wechsel der Vorstandschaft des Vereins.
Dies alles ließ nur einen Schluss zu, nämlich die Notwendigkeit einer Vertrauen bildenden Maßnahme. Hier wiederum ist die Stiftung die richtige Antwort auf eine Reihe von Problemen.
Die Vorstandschaft und der Stiftungsrat werden für lange Zeiträume gewählt. Es ist eine strenge Aufsicht durch die Regierung von Niederbayern (Aufsichtsbehörde) gegeben.
Erbschaften und Spenden können in das Grundstockvermögen der Stiftung eingebracht werden und müssen somit nicht mehr zeitnah verbraucht werden (wie beim Verein). Eine zeitnahe Verwendung von Spenden ist aber auch der Stiftung möglich.
Ausschüttungen der Erträge des Grundstock-Vermögens können dann gemäß dem Stiftungszweck verwendet werden.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes im Landkreis und der näheren Umgebung. Hier sind folgende Schwerpunkte gesetzt.
a) finanzielle Unterstützung des Tierheims Plattling, des" "Tierschutzverein Deggendorf u.U. e.V.".
Von 2003 bis 2015 Unterstützung des ehemaligen "Tierheim Wangering".
b) finanzielle Unterstützung des Vereins "Katzenhilfe Deggendorf e.V."
c) finanzielle Unterstützung von Privatpersonen bei Tierschutz relevanten Tierhaltungen und Projekten.
d) finanzielle Hilfe für Privatpersonen, soweit sie in Not geraten sind, um den Verbleib ihrer Tiere zu ermöglichen.
§6 Stiftungsorgane
1) Organe der Stiftung sind
Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Für den Sachaufwand der Mitglieder des Stiftungsvorstandes kann der Stiftungsrat im Einzelfall Kostenersatz beschließen. Dies stellt die Ausnahme dar. Sitzungsgelder sind nicht statthaft. Es werden keine Reisekosten (Kilometergeld, Spesen, Übernachtung usw.) oder Aufwandentschädigungen (z. B. Zeitaufwand, Verdienstausfall usw.) bezahlt.