Die Stiftung

Auch wenn sich Justitia in vielen Fällen als blind erweist, so sind wir nicht blind bei der Vergabe unserer finanziellen Ausschüttungen und prüfen sorgfältig den Nutzen für die Tiere. Es steht immer das Tierwohl im Fokus unserer Überlegungen. Wir helfen wo wir können, selbst wenn es vielfach nur ein Tropfen auf dem riesigen, heißen Stein ist. Unser Handeln beruht auf Mitgefühl, Mitleid und der erforderlichen Mildtätigkeit.

       Genehmigungen  ----  Kontrolle  ----  Mitwirkung

Regierung von Niederbayern  -- Genehmigung und Kontrolle (Grundlage ist das Bayerische Stiftungsgesetz)

Finanzamt Deggendorf  -- Prüfung des Jahresabschlusses und der Gemeinnützigkeit

Landratsamt Deggendorf  --  Sitz im Stiftungsrat

ECOVIS  -- Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Bilanz, Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung


                                                       
                         Stiftungsvorstand
      Juliane Wiedemann
             Vorsitzende
ava
             Herbert Hiller
       Stv. Vorsitzender
         Schatzmeister
                 - Atavar -  
           Ingrid Arbinger
        Barbara Mader

   Seit 2004 konnten zirka 315.000,- Euro ausgeschüttet werden.


Stiftungszweck


Immer wieder stießen wir im Vorstand des Tierschutzvereins in den Jahren 2003 und früher ,in Gesprächen mit möglichen Spendern und Erblassern, auf Vorbehalte und Zweifel. Gerade im Hinblick auf das Testament kam oft das Argument "aber ich weiß ja nicht, wer in Zukunft Vorsitzender/Vorstand des Vereins ist". Die Ursache dieser Ängste lag und liegt in einem häufigen Wechsel der Vorstandschaft des Vereins. 

Dies alles ließ nur einen Schluss zu, nämlich die Notwendigkeit einer Vertrauen bildenden Maßnahme. Hier wiederum ist die Stiftung die richtige Antwort auf eine Reihe von Problemen.

Die Vorstandschaft und der Stiftungsrat werden für lange Zeiträume gewählt. Es ist eine strenge Aufsicht durch die Regierung von Niederbayern (Aufsichtsbehörde) gegeben. 

Erbschaften und Spenden können in das Grundstockvermögen der Stiftung eingebracht werden und müssen somit nicht mehr zeitnah verbraucht werden (wie beim Verein). Eine zeitnahe Verwendung von Spenden ist aber auch der Stiftung möglich.

Ausschüttungen der Erträge des Grundstock-Vermögens können dann gemäß dem Stiftungszweck verwendet werden.

 

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes im Landkreis und der näheren Umgebung. Hier sind folgende Schwerpunkte gesetzt.

a) finanzielle Unterstützung des Tierheims Plattling, des" "Tierschutzverein Deggendorf u.U. e.V.". 

    Von 2003  bis 2015 Unterstützung des ehemaligen "Tierheim Wangering". 

b) finanzielle Unterstützung des Vereins "Katzenhilfe Deggendorf e.V."

c) finanzielle Unterstützung von Privatpersonen bei Tierschutz relevanten Tierhaltungen und Projekten.

d) finanzielle Hilfe für Privatpersonen, soweit sie in Not geraten sind, um den Verbleib ihrer Tiere zu ermöglichen.   



§6 Stiftungsorgane


1) Organe der Stiftung sind

 

  1. Stiftungsvorstand
  2. Stiftungsrat

 

Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Für den Sachaufwand der Mitglieder des Stiftungsvorstandes kann der Stiftungsrat im Einzelfall Kostenersatz beschließen. Dies stellt die Ausnahme dar. Sitzungsgelder sind nicht statthaft. Es werden keine Reisekosten (Kilometergeld, Spesen, Übernachtung usw.) oder Aufwandentschädigungen (z. B. Zeitaufwand, Verdienstausfall usw.) bezahlt.

                   Stiftungsrat

§ 8 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Stiftungsrates


1) Der Vorsitzende vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Bei Verhinderung vertreten der erste und der zweite stellvertretende Vorsitzende gemeinsam. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende die Stiftung allein.

2) Der Stiftungsvorstand ist befugt, Anordnungen zu treffen und Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Stiftungsrat spätestens in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.

3) Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrats die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet. Aufgaben des Stiftungsvorstandes sind insbesondere:
  1. Die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages der Stiftung
  2. Die Vorlage von Vorlage von Vorschlägen zur Verwendung der Erträge des Stiftungszwecks sowie der etwaiger zum Verbrauch bestimmter Zuwendungen. 
  3. Die Fertigung des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie der Aufstellungen über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen.
  4. Für den Geschäftsgang des Stiftungsvorstand gelten die Bestimmungen des § 12 dieser Satzung entsprechend.

Geschäftsführung, Geschäftsjahr


1) Der Stiftungsvorstand hat die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung aufzuzeichnen und die Belege zu sammeln. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ist ein Bericht über die Erfüllung des Stiftungsvermögens sowie Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über Ihr Vermögen zu fertigen.

2) Der Stiftungsvorstand hat die Stiftung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine andere zur Erteilung eines gleichwertigen Bestätigungsvermerks befugte Stelle prüfen zu lassen, falls das Stiftungsvermögen 500.000 Euro übersteigt. Die Prüfung muss sich auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung seiner Erträge und etwaiger zum Verbrauch bestimmter Zuwendungen erstrecken. 
Finanzielle Dispositionen sind stets vom Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied abzuzeichnen.

Sicherheit: Was macht die Stiftung so sicher?


Wie wird erreicht, dass kein Missbrauch getrieben wird?
Die Stiftung basiert auf dem Bayerischen Stiftungsgesetz und unterliegt der strengen Aufsicht der Regierung von Niederbayern. Im Bedarfsfall überprüft ein vereidigter Buch- oder Wirtschaftsprüfer das Rechnungswesen. Es besteht neben dem Stiftungsvorstand (vier Mitglieder) ein Stiftungsrat (fünf Mitglieder), der die wesentlichen Entscheidungen , z. B. den Haushaltsvorschlag (also die Mittelverwendung) durch den Vorstand genehmigen muss.
Im Stiftungsrat ist die öffentliche Hand durch einen Mitarbeiter des Landratsamtes vertreten.
Der Tierschutzverein Deggendorf hat einen ständigen Sitz im Vorstand der Stiftung.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns und erfahren Sie mehr!

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