Ethikchte 

Ethik 

      Tierrechte

Jeremy Bentham (1748 - 1832) war ein englischer Jurist, Philosoph und Sozialreformer. Er forderte unter anderem Rechte für die Tiere. 1792 bekam er von Frankreich, gemeinsam mit Georg Washington, Friedrich Schiller und J. H. Pestalozzi die französische Ehrenstaatsbürgerschaft.


Jeremy Bentham ist einer der ersten Befürworter von Tierrechten, die er aus dem, dem Menschen gleichen Schmerzempfinden herleitet. Die Leidensfähigkeit war für ihn maßgebend, nicht der Besitz von Vernunft oder die Fähigkeit zu denken. Sonst dürfte man ja auch viele Menschen, zum Beispiel Säuglinge und geistig Behinderte, mißhandeln.

"Es mag der Tag kommen, an dem man begreift, dass die Anzahl der Beine, die Behaarung der Haut oder das Ende des Kreuzbeins gleichermaßen ungenügende Argumente sind, um ein empfindendes Wesen dem selben Schicksal zu überlassen. Warum soll sonst die unüberwindbare Grenze gerade hier liegen? Ist es die Fähigkeit zu denken oder vielleicht die Fähigkeit zu reden? Aber ein ausgewachsenes Pferd oder ein Hund sind ungleich vernünftigere sowie mitteilsamere Tiere als ein einen Tag, eine Woche, oder gar einen Monat alter Säugling. Aber angenommen dies wäre nicht so, was würde das ausmachen? Die Frage ist nicht "Können sie denken?" oder "Können sie reden?", sondern  "Können sie leiden?."

"Warum soll das Gesetz seinen Schutz irgendeinem empfindenden Wesen verweigern? Die Zeit wird kommen, da die Menschheit alles, was atmet, unter ihrenSchirm und Schild nehmen wird."


Prof. Peter Singer

           Peter Singer  --  Professor der Philosophie

             1946 in Melboure, Australien geboren.

Die Tyrannei des Menschen über die Tiere, ist eine Gewaltherrschaft ohnesgleichen. Das Ausmaß von Schmerzen und Leid, das diese Herrschaft über die Tiere in der Vergangenheit gebracht hat und immer noch bringt, ist monströs und kann bestenfalls mit der jahrhunderte langen Tyrannei der Weißen über die Schwarzen verglichen werden. Der Kampf gegen diese Tyrannei ist genau so wichtig wie jede moralische und soziale Frage, um die in der jüngeren Vergangenheit gestritten wurde.

Die Annahme, dass Menschen, die sich für die Beendigung der Unterdrückung und Ausbeutung der Tiere einsetzen, "Tierfreunde" sein müssen, ist eigentlich schon ein Hinweis darauf, dass man das Problem nicht erkennt. Die moralischen Regeln, die für den Umgang der Menschen untereinander gelten, erstrecken sich auch auf die Tiere. 
"Ich will damit sagen, dass ich nie eine besondere Vorliebe für Pferde, Hunde oder Katzen entwickelt habe, so wie das bei vielen Leuten der Fall ist. Ich "liebe" Tiere nicht, ich will einfach, dass sie als die unabhängigen und empfindenden Lebewesen behandelt werden, die sie nun einmal sind, und nicht als Mittel zu menschlichen Zwecken. Niemand würde unterstellen, dass man im zwischenmenschlichen Bereich andere Menschen oder Minderheiten "lieben" muss oder sie niedlich und knuddelig zu finden hat".
Menschen, die gegen Grausamkeit gegenüber Tieren protestieren als sentimentale, gefühlsbetonte "Tierfreunde" darzustellen, hatte die Wirkung, dass das Problem unseres Umgangs mit nicht mensch-lichen Lebewesen aus der ernsthaften politischen und moralischen Diskussion ausgeschlossen wurde. Die Rechtfertigung des Widerstandes gegen Schmerz und Leid verursachende Versuche an nicht menschlichen Lebewesen, die weltweit in den Laboratorien der Wissenschaft durchgeführt werden, ist nicht an Gefühle gebunden. Der Widerstand und seine Rechtfertigung beruft sich vielmehr auf grund-legende moralische Prinzipien. Er ist eine Frage der Vernunft und nicht des Gefühls.
Wenn wir etwas zurück blicken, sehen wir die Befreiungsbewegung der Schwarzen aus der Jahrhunderte langen Unterdrückung und Ausbeutung durch die Weißen. Wir sehen die Befreiungsbewegung der Homosexuellen und Bewegungen die sich für die amerikanischen Indianer und spanisch sprechende Amerikaner einsetzen. Als schließlich die Frauen ihren Kampf begannen, dachten einige wir sind am Ende des Weges angekommen. Weit gefehlt, die Tiere warten noch immer. Aber die Befreiungs-bewegung für die nicht menschlichen Tiere gewinnt an Fahrt. Das Problem ist hier jedoch größer, denn die Tiere sind nicht in der Lage sich zu organisieren und ihre Unterdrückung und Ausbeutung zu wehren. 
Mensch und Tier. Dieser Wortgebrauch trennt die Menschen von den Tieren und impliziert damit, dass der Mensch selbst kein Tier ist. Es ist aber bekannt, dass der Mensch biologisch ein Tier ist. Das weiß jeder, der in der Schule nur einige Stunden Biologie hatte.
Lesen Sie unbedingt "Animal Liberation. Die Befreiung der Tiere". Das Buch wird Sie verändern.

Prof. Dr. rer. nat. Robert Geigenfeind: "Die Philosophie der Tierrechte verlangt die Abschaffung der Ausbeutung der Tiere"

Die nicht menschlichen Tiere, die von den menschlichen gegessen, in der Wissenschaft benutzt, gejagt, gefangen und auf vielerlei andere Art und Weise ausgebeutet werden, führen ein eigenes Leben, welches für sie selbst von Bedeutung ist, unabhängig von ihrer Nützlichkeit für uns. Sie sind nicht nur in dieser Welt, sie sind sich dessen auch bewusst. Und was ihnen widerfährt, ist wichtig für sie. Die Tiere sind nicht unsere "Werkzeuge", nicht unsere "Ressourcen", nicht unsere "Waren". Sie gehören "uns" absolut nicht. Sie sind - so wie wir - Jemand, nicht etwas. Und deshalb muss die Ethik unseres Umgangs mit ihnen auf den selben fundmentalen moralischen Prinzipien beruhen, wie die Ethik unseres Umgangs mit uns Menschen.
Eine aufgeklärte menschliche Ethik beruht letztlich auf dem Eigenwert eines jeden Individuums: Der moralische Wert eines menschlichen Lebewesens darf nicht daran gemessen werden, wie nützlich es für die Erfüllung der Interessen anderer ist.Wenn man beim Umgang mit menschlichen Lebewesen ihren Eigenwert ignoriert - sie z. B. als "Werkzeuge" oder "Waren" behandelt - , verletzt man das grundlegendste moralische Recht: das Recht jedes Einzelnen von uns, mit Respekt behandelt zu werden.
Die Philosophie der Tierrechte verlangt lediglich, dass diese logische Konsequenz stets beachtet wird. Jedes Argument, das plausibel den unabhängigen Wert menschlicher Lebewesen erklären kann, führt dazu, dass auch nichtmenschliche Tiere den selben Wert besitzen, und zwar gleichermaßen. Und jedes Argument, das plausibel erklärt, warum wir Menschen mit Respekt behandeln sollen, liefert die Argumente dafür, dass auch andere Lebewesen das selbe Recht haben, und zwar in gleichem Maße.
Ist diese Wahrheit einmal anderkannt, so ist es offensichtlich, warum die Philosophie der Tierrechte kompromisslos gegenüber jeder Ungerechtigkeit ist, die anderen Tieren angetan wird. Die Gerechtigkeit verlangt z. B. nicht größere, sauberere Käfige für die Tiere, die in der Wissenschaft oder Landwirtschaft benutzt werden, sondern leere Käfige. Sie verlangt keine "traditionelle" Tierhaltung in der Landwirtschaft, sondern das vollständige Ende des kommerziellen Handels mit dem Fleisch toter Tiere. Sie verlangt keine "humaneren" Jagdmethoden und Fallen, sondern die totale Ausrottung dieser barbarischen Praktiken.
Denn, wenn ein Unrecht absolut ist, muss man sich ihm absolut entgegen stellen. Die Gerechtigkeit hat keine "Reform" der Sklaverei gefordert, keine "Reform" der Kinderarbeit, keine "Reform" der Unterdrückung der Frau.
In jedem dieser Fälle war die moralisch einzig angemessene Anwort ihre Abschaffung. Wenn man eine absolute Ungerechtigkeit reformiert, verlängert man nur die Dauer dieser Ungerechtigkeit.
Die Philosophie der Tierrechte verlangt die selbe Antwort auf die ungerechte Ausbeutung anderer Tiere: Nämlich die Abschaffung der Ausbeutung. Es sind nicht die Details der Ausbeutung die geändert werden müssen. Die ungerechte Ausbeutung selbst muss beendet werden, unabhängig davon, ob sie z. B. in der Landwirtschaft, im Labor oder freier Natur stattfindet. Die Philosophie der Tierrechte verlangt nicht mehr als das, aber sie wird sich auch nicht mit irgendetwas Geringerem zufrieden geben.

(nach Tom Regan, Professor für Philosophie an der North Carolina State University in den USA, siehe auch sein Buch "The Case for Animal Rights)

                    Tierrechte 

         Es geht nicht um Tierliebe.

In der Frage nach dem Tierschutz geht es nicht so sehr um Tierliebe, sondern um Kodifikation des Rechtsverhältnisses von Tier und Mensch. Solche schriftlich niedergelegten Regelungen finden sich schon sehr früh, nämlich im zweiten Jahrtausend vor Jesus Christus in der Gesetzen des Königs Hammurabi von Babylon: Hier wird Tierhaltern unter Androhung von Strafe auferlegt, ihr Arbeitsvieh nicht übermäßig auszubeuten. Hinweise über das Verhalten gegenüber Tieren enthält auch das alte Testament; so soll zum Beispiel Tieren - Rindern, Schafen, Eseln und Ochsen -, die sich verlaufen haben, geholfen, Rindern und Eseln ebenso wie den Arbeitern eine Ruhepause gegönnt und dem Ochsen kein Maulkorb beim Dreschen angelegt werden. Wie wir einer anderen Stelle entnehmen können, wird dem Tier eine Art Verantwortlichkeit für sein Tun zugesprochen; so soll ein Rind, das einen Menschen getötet hat, gesteinigt und sein Fleisch nicht verzehrt werden. Generell gesehen beruht die biblische Schöpfungsethik jedoch auf dem Auftrag des Menschen, über die Tiere zu herrschen und ihnen Barmherzigkeit entgegen zu bringen.

Sprüche Salomon, 12.10: "Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber das Herz des Gottlosen ist unbarmherzig."



                II. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896

                       - geprägt vom römischen Recht


Das römische Recht und seine Denktradition hat bis in die Gegenwart verhindert, dass Tieren irgendwelche Rechte eingeräumt wurden.

Nach altem römischen Recht konnte niemand Rechte haben, der nicht Person war, und Person konnte nur sein, wer ein Freier, ein Bürger und ein Familienvater war. Während sich in einem langen historischen Prozess Frauen, Söhne, Töchter, Fremde und Sklaven Personenrechte erkämpften, blieben die Tiere im Status der Rechtlosigkeit. Das Tier war im bürgerlichen Sinne eine Sache.

Am 01.09.1990 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rechtstellung des Tieres im bürgerlichen Recht vom 20.08.1990 in Kraft.

Seither gilt: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (§ 90a BGB). Das Gesetzbuch unterscheidet "Personen" und "Gegenstände". Personen sind rechtsfähig, d. h. sie können Träger von Rechten und Pflichten sein. Das Tier ist also keine Personen, daher Gegenstand. Körperliche Gegenstände heißen im BGB "Sachen". Nur Sachen konnten Gegenstand des Besitzes, des Eigentums und der anderen meistens dinglichen Rechte sein. Es war die Sacheigenschaft eines Tieres, die zu einer Eigentumsfähigkeit führte. Ihr zufolge mag das Tier Zubehör, z. B. eines Landgutes sein. Eine Diskussion um einen künftigen Rechtsstatus wurde in Gang gesetzt. Heute bilden die "Tiere" neben den "Sachen" eine selbständige und herausgehobene Kategorie der körperlichen Gegenstände.

Die Vorschrift dient daher in erster Linie dazu, zum Ausdruck zu bringen, dass der Mensch den Tieren als empfindende Mitgeschöpfe zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist.

Nach ständiger Rechtsprechung im Strafrecht sind Tiere auch Sachen im Sinne des Strafgesetzbuches. Auch trotz der oben genannten zivilrechtlichen Veränderungen kann daher auch weiterhin an Tieren Diebstahl, Sachbeschädigung usw. begangen und ein Verstoß als Straftat geahndet werden.

Fazit:  Wenige Rechte für die Tiere und  k e i n e  Gerechtigkeit.


Share by: